BRANDSCHUTZ

Vor Erholung bitten wir, sich mit den unten angegebenen Regeln für Brand, Brandalarm oder Evakuierung vertraut zu machen. Wir bitten, das Lesen dieser Informationen nicht zu verzögern, weil man nicht weiß, wann sie  vonnöten sein werden.

  1. Vor dem Zimmerbetreten machen Sie sich bitte mit dem am Eingangstür ausgehängten Evakuierungsplan bekannt. Dadurch erfahren Sie, wo sich der nächste Notausgang befindet, wie die Nottreppenhäuser verteilt werden und wo sich Brandschutzhydrante, Feuerlöscher und Handfeuermelder befinden.
  2. Wenn Sie ein Brandschutzalarm oder eine Evakuierungsmitteilung hören, verlassen Sie das Zimmer sofort und vergewissern Sie sich, ob das Zimmer geschlossen ist.
  3. Nach dem Verlassen des Zimmers begeben Sie sich zu der nächsten gekennzeichneten Tür und zu den Treppenhäusern und anschließend verlassen Sie in Ruhe das Hotel.
  4. Bei plötzlicher Verstaubung eines Notweges bewegen Sie sich gebeugt, halten Sie den Kopf so niedrig wie möglich und schützen Sie den Mund mit einem feuchten Taschentuch. Bei Evakuierung bewegen Sie sich den Wänden entlang, um die Orientierung zur Fluchtrichtung nicht zu verlieren.
  5. Bei Evakuierung aus dem Gebäude bewegen Sie sich nicht zu Fahrstühlen, weil diese bei Brandschutzalarm oder Evakuierung automatisch in den Erdgeschoss herunterfahren und dort bis zur Alarmwiderruf bleiben.
  6. Bei Evakuierung   kehren Sie in Ihr Zimmer nicht zurück, um Ihre Sachen abzuholen, weil giftige Räuche und Gase Ihr Leben und Gesundheit gefährden können.
  7. Es ist Ruhe zu bewahren und der Evakuierungsmitteilung und Anweisungen der Hotelmitarbeiter zu folgen.

Wichtig:

Ein Brandschutzalarm wird mit einem akustischen Signal signalisiert. Dieser Alarm wird automatisch im Zeitpunkt der Brandfeststellung durch das System für Brandschutzanlagen ausgelöst. Mit Brandfeststellung, Feststellung eines Rauches in den Räumen oder eines spürbaren Brandgeruchs, ist die Hotelrezeption unverzüglich zu benachrichtigen und bei Bedarf andere Personen auf Ihrer Etage. Wenn das einzige zugängliche Mittel zum Brandmitteilung auf der Hoteletage ein Knopf des Feuermelders ist, zögern Sie bitte nicht, ihn zu benutzen. Sollten Sie wegen Ihrer Behinderung oder Gesundheitszustandes nicht wissen, wie Sie sich nach der Brandalarmbekanntmachung oder Evakuierungsbekanntmachung verhalten sollen, kontaktieren Sie die Rezeption.

Es ist Folgendes verboten:

  1. Rauchen im Bett und an Stellen, wo der Rauchverbot gilt.
  2. Hinauswerfen von Streichhölzern und Stummeln  durch das Fenster, Werfen von diesen  auf den Fußboden, in den Mülleimer.
  3. Aufbewahren von Explosionsstoffen und Explosionsflüssigkeiten in den Wohnzimmern
  4. Benutzen eigener Geräte in Wohnzimmern, die eine Gefahr darstellen können: Kerzen, Bügeleisen, Tauchsieder, Kochgeräte und Anwärmer.
  5. Auf den Fensterbrettern Glasgegenstände zu überlassen.
  6. Die Eingangstür und Durchgänge mit Koffern oder sonstigen Gegenständen zu sperren.
  7. Die Konvektoren in Zimmern zwecks des Kleidungstrocknens zu decken.
  8. Willkürliche Übertragung von Brandschutzgeräten

Vor dem Verlassen des Zimmers oder eines anderen Raumes bitten wir nachdrücklich um Folgendes:

  1. Prüfen, ob Zigarettenstummel nicht glimmen.
  2. Das Radiogerät, den Fernseher und das Licht auszuschalten.
  3. Prüfen, ob keine Brandgefahr aus sonstigen Gründen besteht.

Bei Brand soll man:

  1. So schnell wie möglich das Hotelpersonal  benachrichtigen
  2. Keine Türen und Fenster öffnen
  3. Ruhe bewahren, ohne Panik auszulösen.
  4. Bis zum Zeitpunkt der Ankunft der Feuerwehr den Anweisungen eines Beauftragten aus dem Hotelpersonal folgen, der ein Leiter beim Brandfall ist und im Zeitpunkt der Ankunft der Feuerwehr sollen Sie den Anweisungen dieser Einheit folgen.

Für das Beachten dieser Vorschriften sind alle Personen verantwortlich, die sich im Hotel aufhalten.  Diejenigen, die schuldhaft dieser Ordnung nicht folgen, werden gerichtlich gem. Gesetz über Brandschutz vom 24.08.1991 ( Dz.U. Nr. 81 Pos. 351) zur Verantwortung gezogen.

Wichtig:

  1. Notwege sind die durch die Treppenhäuser.
  2. Der Fahrstuhl ist zur Evakuierung nicht bestimmt.
  3. Ein Notweg, sichtlich gekennzeichnet, befindet sich neben dem Fahrstuhl.
  4. Wenn Sie eine besondere Rücksichtsnahme brauchen, bitten wir, das an der Rezeption zu melden.