HOTELORDNUNG

Die Hotelleitung bittet um Beachten dieser Hotelordnung, was Ihnen einen ruhigen und sicheren Aufenthalt in unserem Hotel ermöglicht.

§1

  1. Das Zimmer wird für Hoteltage vermietet. Der Hoteltag dauert von 14:00 bis 12:00 des Nachfolgetages.
  2. Wenn ein Gast die Aufenthaltszeit bei Zimmeranmietung nicht bestimmte, wird angenommen, dass das Zimmer für einen Tag angemietet wurde.
  3. Als Gast gilt jede sich im Hotel aufhaltende Person, die einen Hotelvertrag abgeschlossen hat oder Sachen eingetragen hat, was vermuten lässt, dass sie einen Hotelvertrag abschließen möchte.

§2

  1. Der Wunsch den Aufenthaltsverlängerung ist bis 10:00 Uhr an der Hotelrezeption an dem Tag anzumelden, an dem die Frist zur Zimmeranmietung abläuft.
  2. Je nach der Lage wird der Aufenthalt verlängert.

§3

  1. Ein Hotelgast darf das Zimmer an  andere Personen nicht überlassen, selbst wenn die Zeit nicht abgelaufen ist, für die er die Gebühr entrichtet hat.
  2. Die im Hotel nicht angemeldeten Personen dürfen sich im Zimmer ausschließlich von 7:00 bis 22:00 aufhalten.
  3. Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Gast den Aufenthalt zu verweigern, der während eines vorherigen Aufenthaltes die Hotelordnung grob verletzt hat, indem er einen Schaden am Hotelvermögen oder Vermögen anderer Gästen, Vermögen von Hotelmitarbeitern oder anderen sich im Hotel aufhaltenden Personen errichtet hat oder in sonstiger Weise den Aufenthalt der Gäste oder den Hotelbetrieb beeinträchtigt hat. Das Hotel darf auch die Leistungen denjenigen Gästen zu verweigern, die alkoholisiert sind und/oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen.
  4. Das Hotel akzeptiert keine Haustiere

§4

  1. Das Hotel erbringt Leistungen nach seiner Kategorie und Standard. Bei etwaigen Einwendungen über die Qualität der Leistungen bitten wir, das unverzüglich an der Rezeption anzumelden, was eine Einleitung einer entsprechenden Maßnahme nach sich zieht.
  2. Das Hotel sorgt für:
    a. Bedingungen für den vollen Komfort des Gastes
    b. Aufenthaltssicherheit, einschließlich Geheimhaltung von Personendaten
    c. eine fachkundige und höfliche Bedienung im Bereich der erbrachten Leistungen
    d. Zimmeraufräumen und notwendige Reparaturen von Geräten unter Abwesenheit des Gastes und in seiner Anwesenheit nur dann, wenn er das einwilligt
    e. eine technisch reibungslose Bedienung (bei Mängeln, die nicht behoben werden konnten bemühen wir uns, Ihnen das Zimmer je nach Möglichkeit auszutauschen oder  die Unbequemheiten anders zu beheben)

§5

  1. Der Gast soll die Rezeption über den Mangel sofort nach der Feststellung in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Haftung des Hotels wegen Verlustes oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten, Gegenständen von  wissenschaftlichem Wert  oder künstlerischem Wert ist beschränkt, wenn diese Gegenstände zur sicheren Aufbewahrung zum Depot an der Rezeption nicht angegeben werden. Bei Verlust und Beschädigung von Gegenständen, von denen die Rede oben ist, übersteigt die Entschädigung die Summe gem. Verordnung des Justizministers vom 24. Juli 1998 über Beschränkung der Haftung der Personen, die Hotels oder ähnliche Anstalten gewerblich betreiben (Dz.U. von 1998 Nr. 117, Pos. 758 in der geänderten Fassung) nicht. Das Hotel verweigert die Annahme von Sachen, die gefährlich sind oder  die Größe oder Standards  des Hotels wertmäßig übersteigen oder zu viel Platz in Anspruch nehmen.
  3. Das Hotel darf verweigern, das Gepäck an anderen Tagen als Aufenthaltstage des Gastes und die Sachen, die kein persönliches Gepäck darstellen, aufzubewahren.

§6

  1. Im Hotel gilt von 22:00 bis 7:00 die Nachtruhe.
  2. Das Verhalten der Gäste und Personen, die Leistungen des Hotels in Anspruch nehmen, darf den Aufenthalt anderer Personen nicht stören. Das Hotel darf  einer Person die Leistungen verweigern, die gegen diese Regel verstößt.
  3. Bei wiederholtem störendem Verhalten kann das Hotel die Polizei darüber informieren.

§7

  1. Der Hotelgast haftet materiell für sämtliche Beschädigungen an Ausstattungsgegenständen und technischen Geräten des Hotels, die durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Besucher herbeigeführt wurden.
  2. Der Gast sollte die Rezeption unverzüglich nach seiner Entdeckung über das Auftreten eines Schadens informieren.
  3. Die Liste und Preisliste der Geräte ist an der Hotelrezeption erhältlich.
  4. Aus Gründen des Brandschutzes ist es verboten, in den Zimmern Tauchsieder, elektrische Bügeleisen und andere Geräte zu benutzen, die nicht zur Zimmerausstattung gehören.
  5. Die Unterkunft verfügt über keine Raucherzimmer. Bei Verletzung des Rauchverbots wird eine Reinigungsgebühr von 250 zł fällig.

§8

Die persönlichen Gegenstände, die nach der Abreise im Hotelzimmer gelassen werden, können auf Wunsch des Gastes auf seine Kosten und an die angegebene Adresse zurückgesandt werden. Bei Mangel solchen Verfügung bewahrt das Hotel diese Gegenstände über 3 Monate auf. Das Hotel bewahrt keine Lebensmittel auf.

§9

Diese Ordnung wurde anhand der Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964 Zivilgesetzbuch erstellt.

Leitung Pokoje Gościnne Jordan